Zu einem wenig erfreulichen Urteil kommt der Bundesverband der Verbraucherzentrale bei seiner Überprüfung von Kinderportalen im Internet. Bei 29 von 52 untersuchten Angeboten leitete der Verband eine Unterlassungsklage ein. Häufig wurden entgegen der Fürsorgepflicht der Betreiber zu viele und häufig zweckentfremdete Daten erfasst. Zusätzlich gab es in zwei Fällen Probleme mit der dargebotenen Werbung.
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