2014 mit Spenden Steuern sparen

Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist ungebrochen. Dabei fließen die meisten Spenden in der Weihnachtszeit von Mitte November bis Ende Dezember. Spenden werden aber nicht nur in der Weihnachtszeit kräftig vom Finanzamt unterstützt, sondern gelten im ganzen Kalenderjahr.

Nicht nur zu Weihnachten ist bei vielen Steuerpflichtigen Spendenzeit.
Neben der Erfüllung eines guten Zwecks können die Spender ihre Zahlung zudem vorteilhaft in ihrer Steuererklärung ansetzen.

Abzugsfähig sind Zuwendungen in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer noch mehr zahlt, kann den nicht abzugsfähigen Betrag vortragen und in den folgenden Jahren steuersparend erklären.

Sollten Sie auch 2014 Steuern sparen wollen,
so können Sie mit modernster Sicherheitstechnik eine
Spende für die gemeinnützige Sicher-Stark-Stiftung tätigen.
http://www.sicher-stark-team.de/einmalige-regelmaessige-spende.cfm

Schnell und problemlos geht es auch über SMS: Spenden können auch per SMS leicht und problemlos getätigt werden

Sollte der Link sich nicht öffnen, bitte in den Browser kopieren.
Spenden aus Rheinland-Pfalz nehmen wir aber nicht entgegen.

Bei Kleinspenden bis einschließlich 200,- Euro an die Sicher-Stark-Stiftung reichen der Kontoauszug oder eine entsprechende Kopie vom Online-Banking für das Finanzamt aus.
Bei Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung gilt Folgendes. Hieraus müssen sich Name und Kontonummer des Spenders und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ergeben. Darüber hinaus muss die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Bei Spenden ab 200,- Euro verlangt das Finanzamt allerdings eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster. Diese Bescheinigung erstellt die Sicher-Stark-Stiftung automatisch, sobald der Spendenbetrag auf dem Konto eingezahlt wurde.

Sämtliche Vorgaben der Finanzämter erfüllt die Sicher-Stark-Stiftung schon seit Jahren.
Sodann steht dem Steuerabzug nichts entgegen.
Mittlerweile können sogar Spenden aus dem EU-Ausland geltend gemacht werden.