Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hat einen sehr guten Überblick zu der Gesetzesänderung veröffentlicht, in dem konkret nachzulesen ist, welche Fotos von Kindern zulässig sind und wie die Verbreitung von Fotos und Videos im Internet geregelt ist.
Die Präventionsexperten von Sicher-Stark haben in den Mut-tut-gut-Kursen bereits vor Jahren auf die Problematik hingewiesen. Die Gesetzgebung hat die Gesetzte nun angepasst. Wichtig für Eltern von Kindern und Teenagern ist beispielsweise der Paragraf 201a. Er regelt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: „Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) 2. Eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“ (Quelle: Bundesanzeiger)
In unseren regelmäßig stattfindenden Eltern-Webinaren wird dieses wichtige Thema behandelt. Damit ist jetzt nicht nur die Verbreitung solcher Bilder, sondern bereits das Fotografieren verboten. Wer tiefergreifende Informationen benötigt, kann dort die Sicherheits-Experten um Rat fragen. Die Kinder müssen bereits in der Grundschule über Bildrechte frühzeitig informiert werden, damit die Gefahren frühzeitig erkannt werden.
• Lesen Sie den Artikel aus dem Spiegel hier
• Infos vom Sicher-Stark Team : lernportal.sicher-stark.com
• Sicher-Stark-Eltern-Webinare: http://www.sicher-stark-team.de/sicher-stark-webinare.cfm
• Bundesanzeiger: Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht