Zwei Jahe Bewährung für sexuellen Missbrauch

Selbst der Besitz kinderpornographischer Materialien sowie der nachgewiesene sexuelle Missbrauch in 48-Fällen reicht nicht für eine Gefängnisstrafe. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Bocholt, das einen 40-jährigen Mann nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte. Strafmildernd halten die Richter ihm zu Gute, dass er geständig gewesen sei und seit zwei Jahren bereits eine Theraphie durchlaufe.
Quelle: Bocholter Borkener Volksblatt

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