Ab welchem Alter kann mein Kind alleine einkaufen gehen?
Unbeschränkt geschäftsfähig ist man bekanntlich erst mit 18 Jahren, also mit der Volljährigkeit. Schon ab einem Alter von sieben Jahren dürfen Kinder allerdings im Rahmen ihres Taschengeldes selbstständig einkaufen. Dabei sollten Eltern und Erziehungsberechtigte jedoch einige Punkte beachten.
Ein Eis im Schwimmbad oder eine Naschtüte am Kiosk kaufen Kinder mit ihrem Taschengeld gerne mal selbst. Es gehört für sie zu den ersten Schritten in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Auch wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte sie erste kleine Besorgungen im Supermarkt machen lassen, kann ihnen das ein positives Gefühl geben: Es stärkt ihr Selbstbewusstsein, auf eigene Faust zu agieren und etwas zum Familienhaushalt beizutragen. Außerdem werden Kinder auf diese Weise an den Wert von Geld herangeführt und bekommen ein Gefühl dafür, wie viel welche Produkte “wert” sind.
Jedoch existieren rechtliche Vorgaben, ab wann Kinder selbstständig einkaufen und für Waren bezahlen dürfen – sowohl im stationären Handel wie auch online. Jedoch sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte die Sicherheit ihrer Kinder während der ersten selbstständigen Einkaufs-Touren im Blick behalten.
Geschäftsfähigkeit von Kindern
Wie unter anderem die Verbraucherzentrale auf ihrer Website ausführlich erläutert, gelten Kinder unter sieben Jahren vor dem Gesetz als geschäftsunfähig. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie vor dem Kauf von Produkten die Zustimmung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten benötigen. Der sogenannte “Taschengeldparagraf” des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt allerdings, dass Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren im Rahmen ihres Taschengeldes bar ohne das Einverständnis ihrer Eltern Produkte kaufen dürfen. Der Händler muss diese bar bezahlte Ware nicht zurücknehmen, kann dies aber tun.
Darunter fällt allerdings nicht, wenn das Kind sein Taschengeld über mehrere Monate spart, um damit ein teureres Produkt wie ein Smartphone oder eine Spielkonsole zu kaufen.
Der Händler ist dann verpflichtet, das Produkt zurückzunehmen, wenn die Eltern im Nachhinein mitteilen, dass sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Auch im Internet gelten die Regeln zur Geschäftsfähigkeit und somit die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen. Schließt das Kind Handyverträge, Abonnements oder Ratenkäufe ab, sind die Händler dazu verpflichtet, diese auf Wunsch der Eltern rückgängig zu machen. Aus gesetzlicher Sicht gelten Verträge mit Minderjährigen ohne Genehmigung der Eltern im Vor- oder Nachhinein aber ohnehin als nichtig.
Kind alleine einkaufen lassen: Das sollten Eltern beachten
Doch neben dem gesetzlichen Rahmen gibt es auch andere Bedingungen, die Eltern und Erziehungsberechtigte beachten sollten, bevor sie besonders jüngere Kinder alleine auf Shopping-Tour schicken oder es selbstständig erste Erledigungen tätigen lassen.
Hier einige Orientierungspunkte, die Sie beachten sollten:
- Ab wann Sie Ihrem Kind welche Aufgaben zutrauen, kann sehr individuell sein. Wenn Sie sich entschließen, Ihr Kind das erste Mal alleine zum Supermarkt gehen zu lassen, sollten Sie den Ablauf vorher einige Male gemeinsam üben. Lassen Sie es beispielsweise bei gemeinsamen Einkäufen Produkte aus der Einkaufsliste selbstständig suchen oder an der Kasse den passenden Geldbetrag aus Ihrem Portemonnaie geben.
- Lassen Sie Ihr Kind nur Wege laufen, die es zu 100 Prozent kennt und Sie sicher sein können, dass es sich nicht verläuft.
- Lassen Sie es auch nicht zu weite Wege zurücklegen. Im Idealfall sollte der Supermarkt oder Kiosk im Blickfeld Ihres Zuhauses sein.
- Kurz vor oder nach Einbruch der Dunkelheit sollten Kinder selbstverständlich nicht mehr alleine unterwegs sein. Es besteht die Gefahr, Fremden zu begegnen, die ein Kind, das abends oder im Dunkeln alleine unterwegs ist, für ein leichtes Opfer halten.
- Lassen Sie einen Einkaufszettel schreiben: Machen Sie klare Vorgaben, welche Produkte das Kind einkaufen darf oder soll. So vermeiden Sie, dass das Kind plötzlich verwirrt oder ängstlich vor dem Supermarkt-Regal steht und sich eventuell entschließt, noch eine weitere Strecke zu einem anderen Supermarkt zu gehen oder Fremde das verzweifelte Kind ansprechen.
- Machen Sie sich vorher Gedanken über den genauen Geldbetrag, den Sie dem Kind mitgeben. Ist er zu gering, könnte er eventuell nicht ausreichen. Ist er zu hoch und Ihr Kind zückt einen 100 Euro-Schein, obwohl es nur ein paar Bananen kauft, besteht die Gefahr, dass andere das mitbekommen und in Betracht ziehen, das Kind auszurauben.
- Gerade im Internet ist es durch die Vielzahl an Online-Shops und Produktanzeigen verführerisch, schnell mal den “Kaufen”-Button zu drücken. Achten Sie deshalb auf die Online-Aktivitäten Ihres Kindes, sperren Sie zweifelhafte Websites und speichern Sie keinesfalls Ihre Kontakt- oder Kontodaten auf dem Gerät, das Ihr Kind verwendet. Wie Sie unerwünschte Website-Besuche vermeiden und das Internet zu einem sicheren Ort für Ihr Kind machen, erklärt das Sicher-Star-Team in diesem Artikel.
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