Die EU-Kommission sagt dem sexuellen Kindesmissbrauch den Kampf an

Die EU-Kommission sagt dem sexuellen Kindesmissbrauch den Kampf an

Die Kommission verkündete am 11. Mai 2022 die neuen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet. Demnach sollen Anbieter von Online-Diensten verpflichtet werden Inhalte, die für sexuellen Kindesmissbrauch genutzt und verbreitet werden, aufzufinden, zu melden und diese zu entfernen.

Wozu brauchen wir die neue Verordnung?

Bisher gibt es keine einheitlichen EU-Vorschriften für Anbieter von Online-Diensten. Die derzeitigen Regelungen basieren auf einer freiwilligen Aufdeckung und Meldung durch die Unternehmen. Nur wenige Anbieter melden regelmäßig gefährliche Inhalte auf ihren Plattformen. Viele Anbieter ergreifen jedoch gar keine Maßnahmen. Kinder werden dadurch in der Online-Welt nicht ausreichend geschützt.

Die gegenwärtige Übergangsverordnung vom 14. Juli 2021 läuft aus. Neue Vorschriften sollen bestimmt werden, damit Online-Dienste nicht für den sexuellen Missbrauch von Kindern genutzt werden. Als zentrale Maßnahme der Zwischenlösung diente die Überwachung von laufenden Chats, um nach gefährlichen Inhalten zu suchen. Dies sorgte für massive Kritik bei den IT-Firmen, da damit aus ihrer Sicht das digitale Briefgeheimnis verletzt werde.

Die EU-Kommission sagt dem sexuellen Kindesmissbrauch den Kampf an

Die EU-Kommission sagt dem sexuellen Kindesmissbrauch den Kampf an

Nun soll die Übergangslösung vom letzten Jahr durch die neue Verordnung ersetzt werden, sobald das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag annehmen.

Wichtige Akteure der neuen Verordnung

Mit dem neuen Gesetzesvorschlag werden Anbieter von Online-Diensten verpflichtet, gezielt gefährliches Material auf ihren Plattformen zu ergründen. Sie müssen den Missbrauch ihrer Daten kontrollieren, kritische Inhalte aufdecken, melden und entfernen bzw. sperren. Damit soll das bestehende Gesetzt über digitale Dienste durch spezielle Regelungen ergänzt werden, die allein den Online-Kindesmissbrauch betreffen.

Als Dienstanbieter im Netz gelten vorrangig Hosting-Dienste, Messaging-Dienste, App-Stores und Internetzugangsanbieter.

Ein neues unabhängiges EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird die Diensteanbieter in ihren Aufgaben unterstützen und Meldungen auswerten. Dies ist eine Agentur, die als Schnittstelle zwischen den Online-Dienstanbietern und den Strafverfolgungsbehörden zu verstehen ist. Das EU-Zentrum stellt eine Datenbank mit Indikatoren bereit, die helfen sollen, sexuellen Kindesmissbrauch in der digitalen Welt zu erkennen. Das EU-Zentrum soll Unternehmen, Behörden, aber auch Missbrauchsopfer unterstützen.

Inhalte der neuen Rechtsvorschriften

  • Anbieter müssen das Risiko bewerten, inwiefern ihre Dienste für die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch genutzt werden könnten.
  • Eine nationale Behörde soll die Risikobewertung überprüfen und bei Bedarf eine genauere Ermittlung veranlassen, eine sogenannte Anordnung beantragen.
  • Bei der Aufdeckung soll möglichst wenig in die Privatsphäre von Unternehmen eingegriffen werden. Ausschließlich Indikatoren für sexuellen Kindesmissbrauch sollen maßgebend beim Aufdecken helfen.
  • Anbieter müssen aufgedeckte Inhalte an das EU-Zentrum melden.
  • Das gefährliche Material muss umgehend entfernt oder der Zugang zu Medien gesperrt werden.
  • App-Stores müssen sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu Apps erhalten, die Grooming (Kontaktaufnahme zu Kindern, begleitet von Missbrauchsabsichten) ermöglichen.
  • Gerichte und unabhängige Behörden sollen Anordnungen zur Aufdeckung überprüfen und Falscherkennungen vermeiden, bevor Strafverfolgungsbehörden und Europol eingeschaltet werden.

Was bringt die neue Verordnung?

Mit dieser Verordnung wird ein wichtiger Schritt für den Schutz aller europäischen Kinder im Netz getan. Eine bedeutende Veränderung durch diese Vorschriften bringt die Entwicklung vom reaktiven zum proaktiven System im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet. Eine starke Rolle erhält das EU-Zentrum, das alle Beteiligten mit relevantem Fachwissen, Instrumenten und Technologien versorgt und die Transparenz des Prozesses verantwortet.

Schutz vor Online-Kriminellen

Medienerziehung und Sicherheit im Internet bilden auch bei der präventiven Arbeit vom Sicher-Stark-Team einen wichtigen Schwerpunkt. In unserem Leitfaden für Eltern und Lehrkräfte, um ihre Kinder im Internet zu schützen! finden Sie umfassende Informationen und Tipps für eine sichere Internetnutzung.

Weitere Fragen beantwortet die Bundesgeschäftstelle.