Diskussion: Neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft – Aber reicht das?

Seit dem 01. Januar 2012 verpflichten neue gesetzliche Regelungen Jugendämter, Schulen und Gesundheitsämter zu mehr Kooperation. Zusätzlich werden Krankenhäuser, Kinderärzte, Schwangerenberatungsstellen und die Polizei in das Netzwerk eingebunden. Des weiteren stellt der Bund 30 und später bis zu 51 Millionen Euro für Familienhebammen bereit, die junge Familien bis zu einem Jahr begleiten.

Unsere Frage an Euch: Reichen diese Maßnahmen aus?

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