Kinderrechte als Bausteine für Demokratie: Warum die Stimmen junger Menschen gehört werden müssen

Jedes Jahr am 20. September rückt der Weltkindertag Kinderrechte und das Leben junger Menschen in den Fokus von Politik und Gesellschaft. Im letzten Jahr (2025) lautete das Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Damit verbunden sind nicht nur Feste und Veranstaltungen, sondern auch politische Forderungen, wie z. B. die Kinderrechte endlich in das deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Diese Forderung hat in den letzten Jahren wieder an Dynamik gewonnen und wird von vielen Expert:innen, Kinder- und Jugendverbänden sowie politischen Entscheidungsträger:innen unterstützt, weil sie einen grundlegenden Wandel in der Anerkennung und Teilhabe junger Menschen markieren würde.

Was sind Kinderrechte und warum reden wir darüber?

Die Grundlage der aktuellen Debatte ist die UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Deutschland ratifizierte sie 1992, und seitdem gilt sie als rechtlich bindender Rahmen für Kinderrechte. Die Konvention benennt u. a. Rechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung, Bildung, Gesundheit und freie Meinungsäußerung.
Trotz dieser rechtlichen Grundlage bleiben Kinderrechte in Deutschland bisher nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Zwar sind Kinder formal durch allgemeine Menschenrechte geschützt, doch ihre speziellen Bedürfnisse und Rechte werden nicht im höchsten deutschen Verfassungsdokument ausdrücklich genannt. Viele Expert:innen und Organisationen sehen darin ein Problem: So argumentieren UNICEF Deutschland, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund, dass eine explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz langfristig zu einem verbindlicheren Schutz, mehr Teilhabe und einer stärkeren Wahrnehmung der besonderen Lage von Kindern beitragen würde.

Kinder

„Keine Entscheidung ohne Kinder“ – ein neues Verhältnis

Im Zentrum der Debatte steht ein Grundsatz: Kinder und Jugendliche sollten nicht mehr nur als Objekte von Entscheidungen gesehen werden, sondern als Subjekte, die ein originäres Recht auf Mitwirkung, Schutz und Förderung haben. Dieser Gedanke wurde auch zum Weltkindertag 2025 von Holger Paech, dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, betont. Er erklärte: „Die Beteiligung von jungen Menschen ist kein Kann, sondern ein Muss. Wir sollten uns schnellstens davon trennen, Kinder und Jugendliche als Objekte zu betrachten, für welche die Erwachsenen die Entscheidungen treffen müssen.“
Damit meint er mehr als formale Beteiligung: Es geht um ein grundlegendes Umdenken in Politik, Gesellschaft und Verwaltung – hin zu einem Modell, das Kinder als aktive und ernstzunehmende Mitgestalter ihrer Lebenswirklichkeit anerkennt. Entscheidungen, die junge Menschen betreffen, wie etwa zu Bildung, Gesundheit, Freizeit oder ökologischer Zukunft, sollten nicht ohne ihre Perspektive getroffen werden.

Vom Papier in die Praxis: Was Kinderrechte konkret bedeuten

Kinderrechte im Grundgesetz wären mehr als ein symbolischer Schritt. Sie könnten rechtlich stärkere Schutzmechanismen schaffen, etwa indem Gerichte, Behörden und Gesetzgeber verpflichtet würden, Kinderrechte bei allen Entscheidungen systematisch zu berücksichtigen. In der Praxis würde das bedeuten:

  1. Beteiligung in Schule und Gemeinde: Schüler:innenräte, Jugendparlamente oder partizipative Budgets könnten systematisch in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
  2. Sozialrechtliche Sicherung: Kinderrechte auf Gesundheit, Ernährung und Bildung könnten klarer als staatliche Pflicht definiert werden.
  3. Verbindliche Beteiligungsprozesse: Bei städtischen Planungen, Mobilität, Freizeit- oder Klimaprojekten wäre die Meinung junger Menschen kein „Nice-to- have“, sondern ein verbindliches Element.

Kinderrechtsexpert:innen betonen, dass Partizipation nicht nur ein „schöner Zusatz“ ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für demokratisches Lernen und soziale Verantwortung. Junge Menschen, die erleben, dass ihre Meinung zählt, entwickeln ein stärkeres demokratisches Bewusstsein und Handlungskompetenz – Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie.

Argumente für eine Aufnahme ins Grundgesetz

Schutz und Sichtbarkeit: Indem Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, entsteht eine rechtliche Verpflichtung, Kinder in allen relevanten Bereichen wie z. B. Bildung und Gesundheit zu schützen.
Rechtliche Klarheit: Heute müssen Gerichte und Behörden Kinderrechte aus allgemeinen Grundrechten ableiten. Eine klare Verfassungsnorm würde diesen Schutz eindeutiger machen und Rechtssicherheit schaffen.
Partizipation fördern: Kinder und Jugendliche möchten nicht nur gehört werden, sondern sie wollen aktiv mitgestalten. Eine Verankerung ihrer Rechte würde diese Beteiligung systematisch stärken. Ähnlich argumentieren Abgeordnete des Deutschen Bundestages, wonach Mitbestimmung auch Schulen, Jugendverbände und kommunale Gremien einschließen sollte.
Gesellschaftlicher Konsens: Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz befürwortet. Dieser breite gesellschaftliche Rückhalt zeigt: Viele Menschen sehen den Wert einer strukturellen Reform.

Herausforderungen und Gegenargumente

Natürlich ist eine Verfassungsänderung kein leichter Prozess. Per Gesetzeslage erfordert eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Einige Kritiker:innen argumentieren, dass bestehende Grundrechte bereits einen ausreichenden Schutz bieten und zusätzliche Klauseln im Grundgesetz redundant oder symbolisch seien. Andere warnen, dass eine zu enge Fokussierung auf Kinderrechte bestehende Elternrechte beeinträchtigen könnte.
Diese Argumente zeigen, dass es nicht nur darum geht, Rechte zu formulieren, sondern sie auch sinnvoll umzusetzen, ohne bestehende Schutzmechanismen zu verwässern. Die Diskussion bleibt daher anspruchsvoll, aber sie eröffnet auch einen Dialog darüber, wie Gesellschaft sich die Zukunft der Kinder vorstellen will.

Beteiligung stärken: Praxisbeispiele und Initiativen

Ein konkreter Ansatz jenseits der Verfassungsdebatte sind niedrigschwellige Beteiligungsprojekte. In Sachsen-Anhalt wurde zum Beispiel ein Fördertopf für Kinder- und Jugendprojekte eingerichtet, der Initiativen mit 500 bis 1.000 Euro unterstützt. Er soll junge Menschen ermutigen, eigene Ideen für gesellschaftliche Teilhabe umzusetzen und ihnen die Struktur bieten, diese aktiv zu leben.
Solche Projekte – sei es ein Jugendstadtrat, ein Schulprojekt zur nachhaltigen Stadtentwicklung oder ein Mitmach-Festival – leisten einen Beitrag zur gelebten Demokratie. Sie zeigen: Beteiligung ist kein abstraktes Konzept, sondern kann im Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfinden.

Quelle: https://www.magdeburg-klickt.de/beauftragter-zum-weltkindertag-kinderrechte-ins-grundgesetz-beteiligung-junger-menschen-bereichert-unsere-demokratie/

Die Sicher-Stark-Initiative zählt bundesweit zu den wichtigsten Anlaufstellen, wenn es um den Schutz und die Stärkung von Kindern geht. Seit fast 30 Jahren engagiert sich ein interdisziplinäres Team aus Pädagog:innen, Psycholog:innen, IT-Expert:innen und ehemaligen Polizeibeamt:innen für die Sicherheit von Kindern. In ganz Deutschland bietet die Initiative praxisnahe Schulungen, Elterntrainings und Webinare an – mit dem Ziel, Kinder frühzeitig zu stärken und ihnen ein sicheres, selbstbestimmtes Leben in analogen wie digitalen Lebenswelten zu ermöglichen.
Mehr Infomationen: https://www.sicher-stark-team.de/

Für Rückfragen:
BUNDESPRESSESTELLE SICHER-STARK
Hofpfad 11
D – 53879 Euskirchen
Service -Tel. 0180 – 5550133-2*
Service -Fax: 0180 – 5550133-0*
(* 0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.)
Internet:www.sicher-stark-team.de
E-Mail: presse@sicher-stark.de